Wenn der Investor vor der Tür steht …
13. Januar 2017
Was tun, wenn der Investor vor der Tür steht? Da Gründer und junge Wachstumsunternehmen häufig wenig Erfahrung für Gespräche über anstehende Finanzierungen mitbringen, ist eine sorgfältige Vorbereitung umso wichtiger. Im ersten Schritt wird meist ein Term Sheet verhandelt. Dieses dient dazu die wesentlichen Eckpunkte der Transaktion zu erfassen, um einen grundsätzlichen Konsens über die angestrebte Finanzierungsrunde zu erzielen. Das Term Sheet ist in der Regel ein für beide Seiten unverbindlicher Vorvertrag (Ausnahme z.B. die darin enthaltene Vertraulichkeitsverpflichtung). Das ist auch gut so, weil in diesem frühen Stadium beide Seiten ein Interesse daran haben, erst einmal den Grundkonsens herzustellen, bevor sie sich jeweils mittel- bis langfristig an die andere Partei binden. Finanzierungen sind schließlich auf einen Zeitraum von mehreren Jahren angelegt. Ist das Term Sheet unterschrieben, geht es an die Ausformulierung des Beteiligungsvertrages und der übrigen erforderlichen Dokumente.
Um einen ersten Einstieg in die Materie zu ermöglichen, haben wir zunächst ein Stichwortverzeichnis entsprechend dem Aufbau und der Struktur eines Term Sheets erstellt. Das Stichwortverzeichnis steht kostenlos hier zum Download zur Verfügung.
Es gibt immer wieder auch Investoren, die als Term Sheet bereits umfassende Vertragswerke präsentieren, durch welche die Zielunternehmen schon zu Beginn der Verhandlungen stark eingeschränkt werden. Auch hier kann unsere Stichwortliste als Orientierungshilfe und zum „Abhaken“ dienen. Besser ist es natürlich, wenn die Gründer bzw. die Gesellschafter sich selbst frühzeitig Gedanken über ihre eigenen Bedingungen für die Beteiligung gemacht und diese in einem kurzen Term Sheet ausformuliert haben. Dazu werden wir demnächst eine Term Sheet Checkliste zum Download bereit stellen, die die verwendeten Begriffe erläutert.
Bitte beachten Sie, dass das Stichwortverzeichnis keinen Anspruch auf Vollständigkeit für alle in Betracht kommenden Finanzierungsfälle und -konditionen einer GmbH erhebt. Es kann nur eine erste Hilfestellung bieten, die wesentlichen Regelungen im Zuge der Verhandlung eines Beteiligungsvertrages zu erfassen und einzuordnen. Einige Punkte können im konkreten Fall womöglich entfallen, andere sind bei Bedarf zu ergänzen.
Auch raten wir davon ab, die dem Stichwortverzeichnis unterliegende Struktur ungeprüft zu übernehmen, da das Stichwortverzeichnis eine anwaltliche Beratung keinesfalls ersetzen kann. Übrigens, meistens steht der Investor nicht allein vor der Tür, sondern wird von seinem Anwalt begleitet. Spätestens dann raten wir dazu, anwaltlichen Rat zur Gestaltung des Term Sheets in Anspruch nehmen, um auch in rechtlicher Hinsicht dem Investor auf Augenhöhe begegnen zu können.
In den kommenden Wochen und Monaten werden wir in loser Reihenfolge weitere Informationen zur Vorbereitung auf Finanzierungsverhandlungen zur Verfügung stellen.
Wir freuen uns über Ihre Kommentare und Anregungen.